2. Schritt: Einpflanzung einer Kunstlinse
Nach Entfernung der getrübten Linse wird vom operierenden Augenarzt eine Kunstlinse hinter der Pupille – in der hinteren Augenkammer – eingepflanzt (implantiert). Eine solche Hinterkammerlinse (Abbildung Hinterkammerlinse) besteht aus einem zentralen Scheibchen (Optik) und zwei Bügeln zur Verankerung der Linse. Der Optik-Durchmesser beträgt ca. 6 mm, der Linsen-Gesamtdurchmesser ca. 13 mm. Die Kunstlinse muss nicht eingenäht werden – sie fixiert sich selbst durch die Eigenspannung ihrer elastischen Bügel und wächst später im Kapselsack fest.
Um eine Kunstlinse mit den genannten Dimensionen durch einen kleinen Schnitt von nur 2 - 3 mm implantieren zu können, muss die Linse faltbar sein (Abbildung Faltlinse, gefaltet mit Pinzette), d.h. aus flexiblem Material bestehen (meistens Acrylat).
Eine Faltlinse wird mit einem speziellen Instrument (Pinzette oder Injektor) gefaltet, im gefalteten Zustand in die hintere Augenkammer eingesetzt, wo sie sich sofort wieder entfaltet. In der Abbildung (Faltlinse, implantiert mit Injektor) unten ist die Implantation mittels eines Injektors gezeigt. Nach Implantation einer Faltlinse ist keine Naht zum Verschluss des sehr kleinen Starschnitts erforderlich. Diese nahtfreie Kleinschnitt-Technik (Literatur 11 und 26) hat wesentlich dazu beigetragen, dass die Operation des Grauen Stars heute fast ausschließlich ambulant durchgeführt wird.